Bauverhandlungen

Schon vor der Bauphase sollte auf vorbeugenden Brandschutz und auf die Beheizung des Objektes eingegangen werden. Hierfür stehen wir, als Rauchfangkehrer gerne beratend zur Seite. Bei den Bauverhandlungen tritt der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, im Auftrag der Baubehörde (Gemeinde) auf. Durch Durchsicht der Bauunterlagen kann individuell auf das Bauvorhaben eingegangen werden, d.h. Heizungsoptimierung, gesetztliche Vorschriften sowie brandvorbeugende Maßnahmen werden besprochen.

Bild Bauplan

Feuerbeschau

Die Feuerbeschau NEU schreibt vor, dass bei besonders brandgefährdeden Objekten die Kontrolle alle 4 Jahre und bei allen anderen baulichen Objekten die Kontrolle der Brandsicherheit alle 10 Jahre zu erfolgen hat. Die Behörde (Gemeinde) zieht den zuständigen öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer, den Kommandanten der zuständigen Feuerwehr und bei Großbetrieben mit Betriebsfeuerwehr den Betriebsfeuerwehrkommandanten bei der Feuerbeschau hinzu.

Die Feuerbeschaukommission mit dem Rauchfangkehrer als Sachverständigen kontrolliert:

  • ob Auflagen zur Brandsicherheit eingehalten wurden
  • ob eventuelle Bauschäden eine Brandgefahr hervorrufen können
  • ob Brennstoffe ordnungsgemäß gelagert sind
  • Brandmelde-, Löschanlagen und Löschmittel
  • den Zustand der Blitzschutzanlagen
  • vorhandene Fluchtwege
  • vorhandene Zufahrten für Einsatzfahrzeuge

Weitere Informationen können Sie der Broschüre „Feuerbeschau“ entnehmen.