Die Betriebsdichtheitsprüfung von Abgasanlagen nach ÖNORM B 8201 erfolgt um Ihre Gesundheit, Ihr Leben und Ihr Eigentum zu schützen und wurde 2018 in der Steiermärkischen Kehrordnung verankert.

Zum Schutz der Gesundheit und um fatale Schäden und damit verbundene Haftungsfragen zu vermeiden, überprüfen wir mit speziellen Dichtheitsprüfgeräten, ob Ihre Abgasanlage (Rauchfang) betriebsdicht ist. Bei einem negativen Messergebnis beraten wir Sie gerne und neutral über optimale Sanierungsmaßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Abgasanlage.

Sicherheitsbauteil Abgasanlage (Rauchfang)

Durch Abgasanlagen werden die Abgase Ihrer Feuerstätte, welche für den Menschen gefährliche Substanzen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Stickstoffoxide enthalten, über das Dach ins Freie geführt. Bei den regelmäßigen Kehrarbeiten können Undichtheiten meist nicht festgestellt werden, da das Innere der Abgasanlage zum Großteil nur mit ganz speziellen Inspektionskameras eingesehen werden kann. Bereits durch kleine Risse und Öffnungen in der Rohrsäule der Abgasanlage können Abgase in Wohnräume gelangen und unter anderem zur Brandursache werden. Weiters kann es dadurch zu Versottungen (Durchnässung des Mauerwerks) mit darauffolgenden Bauschäden kommen.

Wann sind Abgasanlagen auf Betriebsdichtheit zu überprüfen?

  • bei neu errichteten Abgasanlagen
  • bei Neuanschluss oder Austausch einer Feuerstätte
  • bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder Reinigungsöffnung
  • im Gebrechensfall (z.B. nach Rauchbelästigungen, schweren Erschütterungen oder [Ruß-] Bränden)
  • nach Sanierung bzw. Instandsetzung
  • Wiederkehrende Überprüfung nach Stmk. Kehrordnung 2018

Benutzte Abgasanlagen sind mindestens alle 10 Jahre, bzw. Abgasanlagen für Brennwert-Feuerstätten alle 5 Jahre vom öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer überprüfen zu lassen.

Ihre Vorteile:

  • optimale Funktion (Zug) Ihrer Feuerstätte durch dichte Abgasanlagen
  • Verhinderung von gesundheitsschädlichem Abgasaustritt in Ihre Wohnräume
  • Verhinderung von Feuchteschäden
  • Senkung der Brandgefahr insbesondere in Zwischendecken

Beachten Sie: Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Atemgift, welches bereits in geringen Mengen gefährlich sein kann.

Weitere Informationen zur Betriebsdichtheitsprüfung können Sie der Broschüre „Dichtheitsprüfung für Ihren Rauchfang“ entnehmen.