Bei der Einfachen Überprüfung (Abgasmessung) werden Schadstoffe, welche mit dem Abgas austreten, ermittelt. Weiters werden Werte ermittelt, welche hohen Energieverbrauch aufdecken können.

Laut Stmk. Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 und deren Verordnung ist es erforderlich bei Zentralheizungsanlagen, welche mit Gas, Öl oder festen Brennstoffen betrieben werden, in gewissen zeitlichen Abständen eine Einfache Überprüfung der Feuerungsanlage durchführen zu lassen. Folgende Werte werden ermittelt und mit den gesetztlichen Grenzwerten verglichen: Verbrennungslufttemperatur, Abgastemperatur, Sauerstoff- und Kohlenmonoxidgehalt, Stickoxide und Wirkungsgrad der Heizung.

Der Sachverständige (Rauchfangkehrer, Ziviltechniker, etc.) ist verpflichtet ein Prüfprotokoll zu erstellen. Dieses ist sechs Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Baubehörde oder des öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrers vorzulegen.

Ihre Vorteile bei der Einfachen Überprüfung (Abgasmessung) durch den Rauchfangkehrer:

  • Bewahrung der Umwelt vor unnötiger Schadstoffbelastung
  • Gewissheit, dass der Brennstoff bestmöglich genützt und damit Heizkosten gespart werden
  • Vorbeugung, dass Ihre Heizung nicht unnötig auf Störungen anfällig ist
  • Es dürfen nur Messgeräte verwendet werden, die regelmäßig durch eine zertifizierte Überprüfungsstelle überprüft und geeicht werden. Dies wird bei unseren Messgeräten einmal jährlich durchgeführt.
  • Kostengünstige Durchführung der Abgasmessung aufgrund der flächendeckenden Überwachungsmöglichkeit durch den Rauchfangkehrer